FAQ - Fragen und Antworten zu "Arbeitsort Schule"
In dieser Rubrik sammeln wir Fragen, Hypothesen und Vermutungen zum Thema "Arbeitsort Schule" und klären diese.
Wir laden Sie dazu ein, den Themenkatalog zu erweitern, indem Sie uns im untenstehenden Formular Ihre Fragen zum Projekt mitteilen. Wir werden Ihre Frage in die Rubrik FAQ aufnehmen und direkt dort beantworten.
Danke für Ihr Interesse!
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FAQ - Fragen und Antworten zu "Arbeitsort Schule"
Was ist Arbeitsort Schule?
o Hausaufgaben- und Lernstress sowie lange Schultage belasten viele Familien und sorgen für Konflikte. Dem möchten wir entgegenwirken:
- Enlastung der Familien
- Mehr Freizeit
- Chancengerechtigkeit
- Selbstgesteuertes und bedürfnisorientiertes Lernen und Arbeiten
o Die Kinder haben die Möglichkeit die Schule auch ausserhalb des Unterrichts als Arbeitsort zu nutzen und werden dabei durch Lehrpersonen betreut.
Was sind die Ziele von Arbeitsort Schule?
o Förderung der überfachlichen Kompetenzen gemäss Lehrplan 21
- Eigenverantwortung
- Selbstgesteuertes Lernen
- Selbsteinschätzung
- Handlungsplanunung
o Professionalisierung
- Das Lernen und Üben findet zum grossen Teil in der Schule statt und wird professionell begleitet.
Was heisst Selbstlernzeit und wofür wird sie genutzt?
In der Selbstlernzeit übt das Kind an den Lerninhalten der verschiedenen Fächer gemäss dem persönlichen Lernstand. Es wird kein neuer Stoff vermittelt. Die Kinder können die Zeit auch zur Verbesserung ihrer Grundfertigkeiten im Lesen, Schreiben, Rechnen und in den Fremdsprachen nutzen. Die Kinder wählen aus dem Angebot das für sie passende Übungsmaterial.
Wird mein Kind betreffend der Gestaltung der SLZ beraten?
Die Lehrperson berät und unterstützt die Kinder. Die Selbständigkeit und Eigenverantwortung steigen mit zunehmendem Alter.
Was, wenn mein Kind nicht alle Aufgaben in der Selbstlernzeit schafft?
In der Selbstlernzeit muss keine bestimmte Anzahl an Aufgaben geschafft werden. Zur Zielerreichung stehen normale Unterrichtsstunden zur Verfügung (dies Lektionen reichen mindestens für die Grundanforderungen, sonst darf das Kind in die betreute ausserschulische Lernzeit bestellt werden). Die Selbstlernzeit ist für die Kinder eine geschenkte Zeit, die zur Erreichung der Lernziele und zur Vorbereitung auf Lernzielkontrollen frei genutzt werden kann.
Was ist die ausserschulische Lernzeit?
o Die Kinder haben die Möglichkeit die Schule auch ausserhalb des Unterrichts als Arbeitsort zu nutzen und werden dabei durch Lehrpersonen betreut.
o Ziele der ausserschulischen Lernzeit
- Lernen auf Tests / Lernzielkontrollen
- Arbeit an den Lernzielen
- Repetition von Lerninhalten
- Aufarbeiten von Defiziten in Absprache mit Eltern
- Nacharbeiten von verpassten Lerninhalten
- Nacharbeiten von nicht erfüllten Grundanforderungen
Wann und wo findet die ausserschulische Lernzeit statt?
Eine Übersicht der betreuten ausserschulischen Lernzeit je Schulhaus finden Sie hier:
Übersicht betreute ausserschulische Lernzeit
Darf mein Kind Arbeiten aus der Schule nach Hause nehmen?
o Selbstverständlich dürfen die Kinder ihre Arbeiten nach Hause nehmen. Das Lernen zuhause beschränkt sich auf:
- Lernen von Lernzielkontrollen und Tests
- Lernen von Wortschatz
- Lektüre
Welche Aufgaben sollen nach wie vor zuhause erledigt werden?
o Das Lernen zuhause beschränkt sich auf:
- Lernen von Lernzielkontrollen und Tests
- Lernen von Wortschatz
- Lektüre
Was, wenn ich weitere Aufgaben für mein Kind für zuhause haben möchte?
Besteht aus Sicht der Lehrperson bei Ihrem Kind zusätzlichen Förderbedarf, wird sich die Lehrperson mit Ihnen in Verbindung setzen. Fragen Sie bei Unsicherheit gerne bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes nach.
Woher weiss ich als Elternteil, wo mein Kind noch Übungsbedarf hat?
Besteht aus Sicht der Lehrperson bei Ihrem Kind zusätzlichen Förderbedarf, wird sich die Lehrperson mit Ihnen in Verbindung setzen. Fragen Sie bei Unsicherheit gerne bei der Klassenlehrperson Ihres Kindes nach.
Wie kann ich mein Kind weiterhin bei der Vorbereitung auf Lernzielkontrollen und beim Erreichen der Lernziele unterstützen?
Die Lernzielkontrollen werden genug früh kommuniziert, auch die Lernziele sind den Kindern bekannt (spätestens ab der Mittelstufe). Die Kinder wissen, was sie können müssen und zuhause noch üben sollen.
Wieso ist das nicht kantonal geregelt?
Antwort von Peter Pfeiffer, Abteilungsleiter Schulentwicklung und Aufsicht, Erziehungsdepartement Kanton Schaffhausen:
Das Thema "Arbeitsort Schule" ist eine Empfehlung des Erziehungsrats.
Die Umsetzung dieses Themas bedingt einen Schulentwicklungsprozess. Da der Erziehungsrat mehrere Empfehlungen im gesamten Arbeitsbereich "Herausforderung Sek I"
https://schule.sh.ch/CMS/Webseite/Schulportal-Kanton-Schaffhausen/Projekte/Herausforderung-Sek-I-2918392-DE.html , bzw. "Herausforderung Schule Schaffhausen" verabschiedete, welche letztlich jede einzeln zu Entlastung der verschiedenen Anspruchgruppen führt, hat er sich entschieden, eine Umsetzung einer Massnahem den Gemeinden zu überlassen. Einzige Ausnahme dabei, bildet dabei die Revision der Promotionsordnung https://schule.sh.ch/CMS/Webseite/Schulportal-Kanton-Schaffhausen/Unterricht/Beurteilen-und-F-rdern-2250517-DE.html . Der Erziehungsrat trug dabei auch dem Umstand Rechnung, dass in verschiedenen Gemeinden bereits Schulentwicklungsprozesse laufen, die von einer flächendeckenden Umsetzung einer einzelnen Massnahme allenfalls behindert würden. Zudem stand mit der Einführung des Lehrplans 21 mit Medien und Informatik ein weiteres grosses Projekt an. Die Themen werden aber im Erziehungsdepartement weiterhin aktiv bearbeitet.