Formular Anmeldung Jokertage
Jedes Kind hat Anspruch auf vier freie Schul-Halbtage pro Schuljahr. Diese können als einzelne Halbtage oder als ganze Tage eingesetzt werden.
Der Einsatz von Jokertagen ist der Klassenlehrperson spätestens drei Tage vor dem Antritt schriftlich durch die Erziehungsberechtigten bekanntzugeben. Die rechtzeitig gemeldeten Jokertage gelten als entschuldigte Absenzen.