A | ABSENZEN Entschuldbar sind Absenzen, wenn sie aus wichtigen Gründen erfolgen. Wichtig sind namentlich: Persönliche Gründe wie Krankheit, Unfälle oder die Teilnahme an familiären Fest- oder Traueranlässen. Bei einer Absenz des Kindes muss die Lehrperson informiert werden.
Auszug aus {doc-1798-yv08s6nb,Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen des Kantons Schaffhausen}
§ 13: Jeder versäumte halbe Schultag gilt als eine Absenz. Ein angebrochener Halbtag, an dem eine oder mehrere Lektionen versäumt werden, gilt ebenfalls als eine Absenz. Jeder Lehrer führt eine schriftliche Kontrolle über die Absenzen der Schüler. § 14: Für voraussehbare, begründete Schulversäumnisse bis auf die Dauer von zwei Tagen ist vorbehältlich von § 14a Abs. 1 in Einzelfällen vorher die Erlaubnis des Klassenlehrers einzuholen. Betrifft das voraussehbare Versäumnis Schüler aus mehreren Klassen oder wird ein längeres Fernbleiben beantragt, ist die Bewilligung der Schulbehörde erforderlich. Gesuche um Ferienverlängerung werden grundsätzlich nicht bewilligt. Fälle gemäss § 14a Abs. 1 sowie zwingende Ausnahmen, über welche die Schulbehörde entscheidet, bleiben vorbehalten. Bewilligte voraussehbare Schulversäumnisse und solche nach § 14a Abs. 1 gelten als entschuldigte Absenzen. § 14a: Auf schriftliche Anmeldung der Erziehungsberechtigten hin hat jedes Kind ohne Begründung Anspruch auf zwanzig freie Halbtage im obligatorischen Kindergartenjahr bzw. vier freie Halbtage pro Schuljahr in der Primar- und Orientierungsschule. Die Beanspruchung dieser Jokertage ist der Kindergärtnerin bzw. dem Klassenlehrer spätestens drei Schultage vor Antritt der freien Tage oder Halbtage zu melden. Während Schulanlässen gemäss Semester- oder Jahresprogramm der Schule können keine Jokertage eingesetzt werden. § 15: 1 Als Entschuldigungsgründe für nicht voraussehbare Schulversäumnisse gelten Krankheit des Schülers, Tod eines nächsten Verwandten und andere unvorhergesehene unabweisliche Umstände. 2 Ein nicht voraussehbares Schulversäumnis ist dem Klassenlehrer gleichentags zu melden und durch die Erziehungsberechtigten spätestens beim Wiedererscheinen des Schülers zum Unterricht mündlich oder schriftlich zu begründen. 3 Erweist sich die Begründung als unzutreffend oder nicht stichhaltig, so gilt das Versäumnis als unentschuldigt. Unentschuldigte Absenzen: Unentschuldigte Absenzen werden von der Schulbehörde mit Fr. 50.-- pro versäumtem Halbtag gebüsst. Bei schweren Fällen gelangt ein Antrag an das Erziehungsdepartement auf Bestrafung mit Busse. ADRESSÄNDERUNG Bei einer Adressänderung müssen die Klassenlehrperson sowie das Schulsekretariat möglichst früh informiert werden. Vergessen Sie nicht, die Adressänderung auch der politischen Gemeinde zu melden.
Einwohnerkontrolle Thayngen: Telefon 052 645 04 00, gemeindeverwaltung@thayngen.ch
AULA Das Mieten einer Aula oder anderer Schulräumlichkeiten ausserhalb der Schulzeit ist grundsätzlich möglich.
Anfragen bitte an das Bauamt der Gemeinde Thayngen, Frau Andrea Schalch, Telefon: 052 645 04 21, andrea.schalch@thayngen.ch AUSSERSCHULISCHE BETREUUNG Die Schule Thayngen bietet berufstätigen Eltern die Gelegenheit, ihr Kind in der Biberburg vor und nach dem Schulunterricht betreuen zu lassen. Zudem haben Kinder die Möglichkeit, den Mittagstisch zu besuchen und zusammen mit anderen Schulkindern vom Kindergarten bis zur Oberstufe, eine gesunde Mahlzeit einzunehmen.
Alle Informationen wie das Betriebskonzept, die Tarife und Kontaktangaben finden Sie auf unserer Homepage unter Punkt "Tagesstrukturen Biberburg". | ||||||||||
B | BESUCHSTAGE FÜR ELTERN Die Besuchstage bieten den Eltern die Möglichkeit, den Schulbetrieb aus nächster Nähe kennen zu lernen. Die Besuchsmorgen finden jeweils am Freitag und Samstag statt. Am Freitagmorgen findet der Unterricht nach Stundenplan statt und am Samstag findet der Unterricht nach dem Stundenplan vom Mittwoch statt. Die Eltern werden jeweils mit einem Elternbrief über die Besuchstage informiert. Zudem werden die Besuchstage im Thaynger Anzeiger publiziert.
Alle Besuchstage 2021 bis 2025 finden Sie hier: {doc-2965-feh0lwxs,Besuchstage 2021 - 2025}
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D | DAZ - DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE Für Kinder, welche aus einem anderssprachigen Land in die Schweiz kommen (Erstförderung) und für Kinder, welche ihre Deutschkenntnisse noch festigen sollen (Aufbauförderung) wird DaZ-Unterricht erteilt. Die beiden Angebote sind unterschiedlich ausgestaltet, um den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden.
DIEBSTAHL Bei Diebstählen übernimmt die Schule Thayngen keine Haftung. Das Diebstahlrisiko kann von den Eltern über die Hausratsversicherung abgedeckt werden. | ||||||||||
E | E-MAIL-ADRESSEN Die E-Mail-Adressen aller Angestellten der Schule Thayngen setzen sich folgendermassen zusammen: vorname.nachname@schule-thayngen.ch (z.B. hugo.muster@schule-thayngen.ch) EINSCHULUNGSKLASSE Die Einschulungsklasse in Thayngen bietet Kindern die Möglichkeit, die Lernziele der 1. Klasse in zwei Jahren zu erarbeiten. Am Elterninformationsabend zum Übertritt in die 1. Klasse wird die Einschulungsklasse näher vorgestellt.
{doc-1796-nkhm61yc,Verordnung des Erziehungsrates über die Sonderklassen 411.121} | ||||||||||
F | FERIEN Im Kanton Schaffhausen werden die Schulferien in der Regel folgendermassen festgelegt: (Kalenderwochen nach DIN-Norm): Herbstferien: 41. und 42. Kalenderwoche Weihnachtsferien: 25. Dezember bis 2. Januar Sportferien: 5. und 6. Kalenderwoche Frühlingsferien: 16. und 17. Kalenderwoche Sommerferien: 28. bis und mit 32. Kalenderwoche Dazu kommen in der Regel noch die "Brückentage" um die Weihnachtszeit und Auffahrt, plus weitere Schulfreie Tage, die die Schulgemeinde individuell bestimmen kann. Den aktuellen Ferienkalender finden Sie auf unserer Homepage.
Ferien im Kanton Schaffhausen: Ferienkalender Schaffhausen FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG Sollten Sie als Eltern in einen finanziellen Engpass geraten sein und ein Schülerkurs, ein Klassenlager oder eine Schulreise für Sie eine zu grosse finanzielle Belastung darstellen, dürfen Sie mit dem Formular sowie der Lager- oder Kursrechnung direkt an die Gemeinde Thayngen gelangen. Diese wird mit Ihnen über den möglichen Zustupf Kontakt aufnehmen. Selbstverständlich ist Ihnen die Klassenlehrperson ihres Kindes oder das Schulsekretariat gerne behilflich, das Formular auszufüllen. Gesuchsformular: {doc-1924-esa8w7l8,Finanzielle Unterstützung Antragsformular}
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G | GENERATIONEN IM KLASSENZIMMER GIK Seniorinnen und Senioren der Pro Senectute unterstützen im Rahmen des Projektes "Generationen im Klassenzimmer" die Lehrkräfte in den Klassenzimmern bei den verschiedensten Tätigkeiten. Auszug aus dem Betriebskonzept: "Die Aufgaben der Seniorinnen und Senioren in der Schule sind vielfältig und bestehen im Wesentlichen in der Unterstützung, Begleitung und Betreuung einzelner Kinder oder Kindergrupopen. Der Einbezug der älteren Menschen bezweckt eine Bereicherung des Unterrichts, wobei der Austausch zwischen den Genereationen ebenso zentral ist."
{doc-3181-ljchqwqf,GiK Flyer Thayngen} | ||||||||||
I | INDIVIDUALISIERTE LERNZIELE (ILZ) Ein/e Schüler/in, der/die in einem oder mehreren Fächern die Lernziele des kantonalen Lehrplanes nicht erfüllt, erhält in einem oder mehreren Fächern individualisierte Lernziele. Dies geschieht nach einer Abklärung durch den Dienst "Schulische Abklärung und Beratung" und nach Antrag. INTEGRATIVE SCHULFORM (ISF) Die Schule Thayngen ist eine ISF-Schule. Das bedeutet, dass an fast allen Regelklassen der Primarschule und der Realschule jeweils ein/e Schulische/r Heilpädagogi/in (SHP) zur Verfügung steht, die zusammen mit der Klassenlehrperson den Unterricht gestaltet und sich der speziellen Bedürfnisse der Kinder annimmt (Förderbedarf, Begabtenförderung usw.). Die 3. Real ist von der integrativen Schulform ausgeschlossen, SchülerInnen mit individualisierten Lernzielen absolvieren deshalb das 9. Schuljahr in einer Werkklasse in Neuhausen.
Der OS-LernRaum ist eine Ergänzung der ISF (Integrative Schulform). In kleinen Gruppen werden integrierte Sonderschüler/innen und OS Schüler/innen mit Bedarf an spezifischer Beschulung individuell gefördert. Diese individuelle Förderung wird vor allem in Bereichen, in denen die integrierten Sonderschüler/innen ein zu grosses Defizit aufweisen, um dem Stoff einer ISF-Klasse folgen zu können, angestrebt. Zur besonderen Unterstützung bei Teilleistungsschwächen, vertiefter Förderung bei speziellen Begabungen oder in einer schwierigen Klassensituation steht der OS-LernRaum auch weiteren Schülern/innen beider Abteilungen der Orientierungsschule offen. Alle Schüler/innen der Orientierungsschule Thayngen haben einen Stammplatz in einer Regelklasse, unabhängig von ihrer Begabung und ihren schulischen Leistungen.
Siehe auch A-Z WERKKLASSE | ||||||||||
J | JOKERTAGE Auszug aus "Schulordnung der Primar- und Orientierungsschulen" § 14a: Auf schriftliche Anmeldung der Erziehungsberechtigten hin hat jedes Kind ohne Begründung Anspruch auf zwanzig freie Halbtage im obligatorischen Kindergartenjahr bzw. vier freie Halbtage pro Schuljahr in der Primar- und Orientierungsschule. Die Beanspruchung dieser Jokertage ist der Kindergärtnerin bzw. dem Klassenlehrer spätestens drei Schultage vor Antritt der freien Tage oder Halbtage zu melden. Während Schulanlässen gemäss Semester- oder Jahresprogramm der Schule können keine Jokertage eingesetzt werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson Ihres Kindes. {doc-38-fcs88fxj,Jokertage Anmeldung}
JUGENDTREFF GALAXY Der Jugendetreff Galaxy befindet sich im ehemaligen Schwingerkeller und ist in der Regel am Mittwochnachmittag und Freitagabend geöffnet. Details entnehmen Sie der Webseite des Jugendtreffs.
Betreuung durch Carmen Narr, Telefon: 076 244 89 26, carmen.narr@schule-thayngen.ch | ||||||||||
K | KESB Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist ein Spezialgericht. Sie ersetzt per 1. Januar 2013 sämtliche kommunalen Vormundschaftsbehörden im Kanton Schaffhausen. Die KESB ist zuständig für die Anordnung und Kontrolle der im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht vorgesehenen Massnahmen. Weiter ist sie gerichtliche Beschwerdeinstanz bei ärztlich angeordneten fürsorgerischen Unterbringungen und entscheidet bei Vorsorgeaufträgen und Patientenverfügungen im Streitfall und bei Unklarheiten. Zudem nimmt sie öffentliche Beurkundungen von Vorsorgeaufträgen vor und ist Bewilligungs- und Aufsichtsinstanz im Pflegekinderwesen.
KontaktMühlentalstrasse 65A Telefon: E-Mail: Öffnungszeiten:
KINDERGARTENEINTRITT Seit Schuljahr 2014/15 gilt das zweijährige Kindergartenobligatorium. Das massgebende Geburtsdatum für den Eintritt ist in untenstehender Tabelle ersichtlich. Kinder, die vor dem 1. August vier Jahre alt sind, werden auf Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig (gemäss Schuldekret). Ein früherer Eintritt in den Kindergarten ist nicht möglich. Lesen Sie dazu die rechtlichen Grundlagen des Kantons Schaffhausen hier.
Massgebende Geburtsdaten für den Eintritt in den Kindergarten
KLASSENEINTEILUNG Kindergarten: Die Klasseneinteilung erfolgt durch die Schulleitungen in Absprache mit den künftigen Lehrpersonen. Das Einladungs- und Anmeldungsprozedere startet anfangs Jahr, die Einteilung steht spätestens Mitte Juni. Bei Fragen wenden Sie sich an das Schulsekretariat.
Primarschule: Die Klasseneinteilung erfolgt durch die Schulleitungen in Absprache mit den Lehrpersonen der Kindergärten und der Einschulungsklassen.
Orientierungsschule: Die Klasseneinteilung erfolgt durch die Schulleitungen in Absprache mit den Lehrpersonen der 6. Klassen und den Lehrpersonen der 1.-Oberstufen-Klassen.
Grundsatz: Bei der Einteilung wird die Wohnsituation nach Möglichkeit berücksichtigt. Wichtiges Kriterium ist aber auch die zu erwartende Klassengrösse pro Schulhaus. Die Klassengrössen müssen ausgeglichen werden, den Vorgaben des Kantons ist Folge zu leisten. Wünsche von Eltern können deshalb nicht immer erfüllt werden. Bei Fragen wenden Sie sich an das Schulsekretariat. KONTAKT LEHRPERSON In der Regel können Sie unsere Lehrpersonen via folgender E-Mail-Adresse kontaktieren:
vorname.nachname@schule-thayngen.ch (heiri.muster@schule-thayngen.ch) | ||||||||||
L | LÄUSE Nach allen Schulferien werden die Kindergartenkinder und Primarschüler von unseren Fachfrauen kontrolliert. Werden Nissen oder Läuse gefunden, finden eine Beratung und eine Nachkontrolle statt. Mit dieser Methode konnte in den letzten Jahren der Lausbefall deutlich reduziert werden. Bei Fragen wenden Sie sich an:
Gina Eichenberger, 079 352 43 40 Mollet Vanessa, 052 640 00 11
LEHRPLAN 21 Lehrplan 21 im Kanton Schaffhausen Der Lehrplan 21 seit Beginn des Schuljahres 2019 / 2020 in Kraft. Auf der Webseite des Kantons Schaffhausen werden Sie über die eintretenden Veränderungen im Lehrplan und des Schulzeugnisses informiert.
Auf der Webseite des Kantons Schaffhausen finden Sie viele Informationen zu den neuen Zyklen gemäss LP 21, sowie zu den Schulfächern und der Umsetzung des Lehrplans 21. LERNRAUM OS Der OS-LernRaum ist eine Ergänzung der ISF (Integrative Schulform). In kleinen Gruppen werden integrierte Sonderschüler/innen und OS Schüler/innen mit Bedarf an spezifischer Beschulung individuell gefördert. Diese individuelle Förderung wird vor allem in Bereichen, in denen die integrierten Sonderschüler/innen ein zu grosses Defizit aufweisen, um dem Stoff einer ISF-Klasse folgen zu können, angestrebt. Zur besonderen Unterstützung bei Teilleistungsschwächen, vertiefter Förderung bei speziellen Begabungen oder in einer schwierigen Klassensituation steht der OS-LernRaum auch weiteren Schülern/innen beider Abteilungen der Orientierungsschule offen. Alle Schüler/innen der Orientierungsschule Thayngen haben einen Stammplatz in einer Regelklasse, unabhängig von ihrer Begabung und ihren schulischen Leistungen. LOGOPÄDIE Die Logopädietherapie verbessert die Aussprache des Kindes. Daneben arbeiten die Logopädinnen und Logopäden mit den Schülerinnen und Schülern am Lesen und am Leseverständnis. Teilweise besuchen auch Kinder mit Rechtschreibproblemen die Logopädie. Die Logopädinnen und Logopäden arbeiten in Therapieräumen mit einem Kind allein oder in Kleingruppen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Unsere Logopädinnen: Hammen: Katrin Berns, katrin.berns@schule-thayngen.ch Reiatschulhaus: Helen Richter, helen.richter@schule-thayngen.ch Silberberg: Andrea Geigenberger, andrea.geigenberger@schule-thayngen.ch | ||||||||||
N | NACHTEILSAUSGLEICH Der Nachteilsausgleich für Kinder und Jugendliche wird angewendet, wenn eine Behinderung ohne kognitive Beeinträchtigung vorliegt. Die Unterstützung beim Lernen und bei Lernzielkontrollen wird individuell angepasst, sodass dem Kind oder dem Jugendlichen durch seine Behinderung kein Nachteil entsteht.
{doc-1316-83yjqb23,Informationen zum Nachteilsausgleich Aug.15} | ||||||||||
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P | PSYCHOMOTORIK Die Psychomotorik-Therapie befasst sich mit psychomotorischen Auffälligkeiten bei Kindern. Sie unterstützt Kinder, deren Bewegungsverhalten nicht altersgemäss entwickelt ist. Die Auffälligkeiten können im Bereich der Grob-, Fein- und/oder Graphomotorik sowie der Wahrnehmung auftreten. Die Therapie findet einzeln oder in Kleingruppen statt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson Ihres Kindes.
Unsere Therapeutin ab 1. August 2020 Jana Pfister, 078 924 43 99
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S | SCHULANLÄSSE Die Teilnahme an Schulanlässen ist grundsätzlich für alle Kinder obligatorisch. Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum ist für die Schülerinnen und Schüler während allen Schulanlässen verboten. SCHULAUSFÄLLE Durch den Einsatz von kurzfristig verfügbaren Lehrpersonen (falls möglich) findet der Unterricht in der Regel auch bei Krankheit einer Lehrperson statt. Über vorhersehbare Schulausfälle informieren die Lehrpersonen so früh wie möglich. Einmal pro Semester informiert das Schulsekretariat über langfristig geplante Schulausfälle.
{doc-3732-7hyah8ss,Thayngen Termine und Ferien 2021-2022 1. Semester}
SCHULBEHÖRDE Die Schulbehörde (auch Schulpflege genannt) besteht aus dem/der Schulpräsident/in und sechs weiteren Mitgliedern, wovon eine Person gleichzeitig Mitglied des Gemeinderates ist. Die Schulbehörde ist für die strategischen Entscheidungen der Schule zuständig und tagt in der Regel vier bis fünf Mal pro Jahr. Eine Amtsperiode dauert jeweils vier Jahre. SCHULBESTÄTIGUNG Benötigen Sie eine Schulbestätigung, wenden Sie sich an das Sekretariat der Schule Thayngen. Sie erhalten das Dokument innert Kürze per E-Mail zugestellt:
Telefon: 052 640 08 13 Kontaktformular Sekretariat auf unserer Webseite. SCHÜLERAUSWEIS Schüler welche einen Schülerausweis benötigen, können mit einem Passfoto auf dem Schulsekretariat vorbeikommen. Voranmeldung erwünscht: 052 640 08 13 oder per E-Mail / Kontaktformular. SCHULISCHE HEILPÄDAGOGIK (SHP) Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen (SHP) unterstützen Kinder mit Förderbedarf in den Bereichen Wahrnehmung, Sprache, Mathematik, Aufmerksamkeit, Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten sowie Kinder mit besonders ausgeprägten Begabungen. Im Mittelpunkt der Förderung steht das Kind mit seinen Bedürfnissen. Durch individuelle, dem einzelnen Kind angepasste Förderziele und durch eine entsprechende Organisation des Unterrichts will unsere Schule mit heilpädagogischen Fördermassnahmen diesen Bedürfnissen entsprechen. SHP arbeiten eng mit Lehrpersonen und Eltern zusammen und stehen ihnen beratend und unterstützend zur Seite. Schulische Heilpädagogik setzt bereits im Kindergarten ein. Die frühzeitige Beobachtung und Förderung erleichtert Kindern mit Entwicklungsrückständen den Start in der Schule. SHP arbeiten innerhalb oder ausserhalb des Klassenzimmers mit einzelnen Kindern oder in Gruppen. SCHULLEITUNG Schulleitungen führen das operative Geschäft der Schule. In Thayngen sind drei Schulleitungen tätig. Den Schulleitungen übergeordnet ist der Gemeinderat und in schulstrategischer Sicht die Schulbehörde.
In Thayngen sind drei Schulleitungen zuständig.
Orientierungsschule und Reiatschule: Burmeister Ralf Primarschule Hammen: Stillhart Janine Primarschule Silberber: Weber Lukas
SCHULORDNUNG Die Verordnung des Erziehungsrates über die Schulordnung regelt Fragen rund um Rechte und Pflichten von Eltern, Schülern und der Schule. {doc-1348-aphb8m7r,Schulordnung} SCHULSOZIALARBEIT (SSA) Die Schulsozialarbeiterin oder der Schulsozialarbeiter SSA berät und begleitet Schülerinnen und Schüler und deren Bezugspersonen in schwierigen Lebens- und Schulsituationen. Sie/er unterstützt bei der Lösung von Konflikten zwischen verschiedenen Parteien der Schule und leistet auch Präventionsarbeit. Die Beratung der/des SSA erfolgt für alle Beteiligten auf freiwilliger Basis. Alle Tätigkeiten der/des SSA sind vertraulich. Inhalte aus Gesprächen werden nur mit Zustimmung der Betroffenen weitergegeben. Das Angebot ist kostenlos. Kontakt: Christine Dreher, Reckenstrasse 7 (Schulhaus Hammen), 8240 Thayngen, Tel.: 052 640 03 14, Mail: christine.dreher@schule-thayngen.ch | ||||||||||
T | TEAMLEITUNG (TL) Die Teamleitungen sind ein Bestandteil der Schulleitung. Aktuell gibt es nur noch im Reiatschulhaus eine Teamleitung.
Die Teamleitung ist die zweite Ansprechstufe, nachdem direkt mit der Klassenlehrperson gesprochen, aber keine Einigung erzielt wurde. Die Teamleitung ist verantwortlich für die Kommunikation zwischen Schulbehörde, Schulleitung und den Lehrpersonen und sie organisiert innerhalb ihres Teams die administrativen Abläufe und Anlässe.
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U | UMZUG Bei einem Umzug müssen die Klassenlehrperson sowie das Schulsekretariat möglichst früh informiert werden. Das Schulsekretariat überweist die Schülerinnen und Schüler an den neuen Schulort. Ausserdem muss bei der politischen Gemeinde eine Abmeldung erfolgen. | ||||||||||
V | VERSICHERUNG Für die Schulkinder besteht keine Unfallversicherung der Schule Thayngen. Die Unfalldeckung ist in der obligatiorischen Krankenversicherung der Kinder eingeschlossen. Für Schäden, die ein Kind verursacht, haften die Eltern. | ||||||||||
W | WEGZUG Bei einem Wegzug müssen die Klassenlehrperson sowie das Schulsekretariat möglichst früh informiert werden. Das Schulsekretariat überweist die Schülerinnen und Schüler an den neuen Schulort. Ausserdem muss bei der politischen Gemeinde eine Abmeldung erfolgen. WERKKLASSEN Bei den Werkklassen handelt es sich um die Abschlussklasse aller Realklassen und wird seit über vier Jahrzehnten an zwei Standorten angeboten. Das Werkjahr zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler auf die Berufswelt vorzubereiten und bei der Suche nach einer Lehrstelle oder anderen Anschlusslösung zu unterstützen. {doc-1795-0rcsxswn,Werkklassen} | ||||||||||
Z | ZUZUG Haben Sie vor, nach Thayngen, Barzheim, Bibern, Altdorf, Hofen oder Opfertshofen zu ziehen? Dann melden Sie sich so früh wie möglich beim Schulsekretariat (052 640 08 13) an. Die Einteilung in die richtige Klasse erfordert etwas Zeit, unter Umständen müssen auch andere Bedürfnisse wie z.B. zusätzlichen Deutsch-Unterricht abgeklärt und organisiert werden. Weitere Informationen finden Sie auch unter dem Punkt "Klasseneinteilung".
Zieht ein Kind aus dem Ausland in die Schweiz und ist bereits in der 7.-9. Klasse, entscheidet die Übertrittskommission über die Einstufung. Für diese Einstufung sind zusätzliche Informationen / Unterlagen notwendig. Lesen Sie dazu unser Merkblatt:
{doc-3639-h08yvwrq,Merkblatt Übertritt in Sek I aus dem Ausland}
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